Tag der Kommunen am 8.10.2013 in Walldorf
Insgesamt über 60 Teilnehmer konnte der Vorsitzende Andreas Emmerich am „Tag der Kommunen“ in Walldorf begrüßen. In Kooperation mit der Unternehmensberatung Schüllermann Consulting GmbH wurde an diesem Tag die ganze Bandbreite des Arbeitsspektrums der Kommunalen Finanzverwaltungen thematisiert.
Folgende Themen standen auf der Tagesordnung:
1. „Privatisierung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“
Referent: Wolfgang Kaiser
2. "Durchsetzung kommunaler Forderungen im Insolvenzverfahren“
Referentin: Birgit Mühleck
3. „Umsatzsteueroptionen für die öffentliche Hand“
Referent: Wolfgang Kaiser
4. „Datenanalyse – Excel das (un)bekannte Wunder“
Referent: Christoph Hänel
5. „Stress vermeiden und bewältigen – damit aus einem Konflikt kein „persönliches“ Desaster wird“
Referent: Christian Schäfer-Köppen
Privatisierung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Quo Vadis Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung? Aufbauend auf dieser grundlegenden Fragestellung wurden die Definition einer Privatisierung sowie auch die Alternativen anschaulich aufgezeigt. Über das Gründen einer Betreibergesellschaft, das Gründen einer Netzgesellschaft oder das Ausgliedern eines Regiebetriebes wurde alles angesprochen. Letztlich stellt sich auch die Frage nach der geeigneten Rechtsform. Eine GmbH oder doch lieber eine GmbH & Co. KG? Auch die Arten der Ausgliederung und natürlich die Finanzierung standen im Fokus des Vortrags. Als Fahrplan für alle, die sich mit einer solchen Fragestellung auseinandersetzen gilt folgendes Schema:
- Bestandsaufnahme
- Ermittlung der wesentlichen Aspekte der zukünftigen Entwicklung
- Analyse der Vor- und Nachteile der jeweiligen Privatisierung
- Verwaltungsinterne Abstimmung
- Politische Grundsatzentscheidung
- Ausführungsplanung und Vertragsvorbereitung
- Beschlussfassung in den Gremien
- Umsetzung
Durchsetzung kommunaler Forderungen im Insolvzenverfahren
In einem sehr lebendigen Vortrag konnten die Teilnehmer Einblicke in das Mysterium des Insolvenzverfahrens gewinnen. Angefangen bei der Frage, was überhaupt Insolvenzforderungen sind, bis über die Geltendmachung von eben diesen durch die Anmeldung durch den Insolvenzgläubiger bis hin zu dem eigentlichen Verfahrensgang war alles dabei. Wer ist ein möglicher Haftungsschuldner? Wie verhält man sich bei Forderungen mit Absonderungsrecht? Wie gelingt eine Durchsetzung der öffentlichen Last im Insolvenzverfahren? Und wie lautet die Abgrenzung Insolvenzforderungen zu Masseverbindlichkeiten? Diese Themen wurden hervorragend erklärt und ein reger Meinungsaustausch während des Vortrags zeigte, dass es sich hier um ein aktuelles Thema handelte.
Umsatzsteueroptionen für die öffentliche Hand
Die Kommune ist mit allen ihren Betrieben gewerblicher Art als Unternehmer tätig. Somit besteht dort folgerichtig auch Umsatzsteuerpflicht. Die Präsentation beschäftigte sich vor allem mit den steuerrechtlichen Möglichkeiten bei Immobilien und bei der Mittagsverpflegung z. B. in Schulen oder Kindertagesstätten. Vor allem Kindertagesstätten haben in letzter Zeit durch eine mögliche Umsatzbesteuerung für Verwirrung innerhalb der Finanzabteilungen der Kommunen geführt. Kommunale Kindertagesstätten sind ein Betrieb gewerblicher Art und somit „eigentlich“ umsatzsteuerpflichtig. Aber die Umsätze sind nach § 4 Nr. 25 UStG steuerbefreit und auch eine Option nach § 9 UStG scheidet aus. Somit handelt es sich bei den Kindertagesstätten um einen steuerfreien Vorgang und auch ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich.
Datenanalyse – Excel das (un)bekannte Wunder
Jeder von uns arbeitet damit und nutzt doch nur einen Bruchteil der zur Verfügung stehenden Funktionen. Unterlegt mit genügend „Anschauungsunterricht“ konnten die Teilnehmer einen Einblick in hilfreiche Formeln, Pivot-Tabellen, Sortierfunktionen und Autofiltern gewinnen. Dank nützlichen Tipps und Tricks betrachten die Teilnehmer die nächste Excel-Tabelle sicherlich mit anderen Augen.
Stress vermeiden und bewältigen – damit aus einem Konflikt kein „persönliches“ Desaster wird
Zum Abschluss dieser durchaus erfolgreichen Tagung stand unter anderem „Aktives Zuhören“ im Vordergrund. Denn Aktives Zuhören sowie vor allem Ruhe bewahren sind die Heilmittel in Stress- und Konfliktsituationen. Wie verhalte ich mich mit „schwierigen“ Bürgern? Welche Gesprächsführung ist letztlich die geeignete? Über Sitzhaltung und Körpersprache bis hin zu Entspannungsübungen wurde besprochen, wie man sich am besten in Konfliktsituationen verhält. Oberstes Ziel ist auch die Stressvermeidung. Dies kann durch ein einfaches persönliches Arbeitszeitmanagement bewerkstelligt werden.
Frühjahrstagung am 16.4.2013 in Sinsheim
Vor einer Rekordkulisse von 55 Kämmerer, Kassenverwalter und weiteren Bediensteten aus dem Finanzbereich der Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises und des Landkreises Heilbronn konnte der Vorsitzende Andreas Emmerich die Frühjahrstagung 2013 eröffnen. Ein besonderer Dank gilt dabei der AVR GmbH und dessen Geschäftsführer Hr. Erhard, für die Bereitstellung der Tagungsräumlichkeiten sowie Bewirtung.
Folgende Themen standen auf der Tagesordnung:
1. „Stellenbeschreibung und Stellenbewertung“
Referentin: Fr. Vogl, Gemeindeprüfungsanstalt B-W
2. "Unser gemeinsamer Weg zur SEPA Einführung"
Referenten: Frau Neuschel und Herr Lindtner, Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken
3. „Die Energiewende – Chancen und Risiken für die Kommunen“
Referent: Hr. Erhard, Geschäftsführer AVR GmbH
Stellenbeschreibung und Stellenbewertung
In einem sehr gelungenen und lebendigen Vortrag zeigte Fr. Vogl von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg das Zusammenspiel zwischen der Stellenbeschreibung und der Stellenbewertung auf. Ihre Empfehlung an alle Stelleninhaber war eindeutig: „Die Stellenbeschreibung an sich ist die alles entscheidende Vorarbeit zur Stellenbewertung“. Man sollte sich ausführlich mit der Stellenbeschreibung befassen und diese nicht einfach so „runterschreiben“. Durch den Vortrag wurde deutlich, auf welche Inhalte ein besonderes Augenmerk zu legen ist. Des Weiteren erläuterte Fr. Vogl die häufig gemachten Fehler beim Verfassen einer Stellenbeschreibung und gab sehr nützliche Hinweise für alle Anwesenden.
Unser gemeinsamer Weg zur SEPA Einführung
Eine nicht zu unterschätzende Angelegenheit wurde durch die beiden Referenten Fr. Neuschel und Hr. Lindtner von der Kommunalen Kommunikations-verarbeitung Baden-Franken thematisiert. Die Umstellung auf den internationalen Zahlungs-verkehr SEPA betrifft fast jeden Fachbereich der Kommunen. Mehrere formale Hürden, wie z. B. die Beantragung einer GläubigerID bei der Deutschen Bundesbank, sind zu meistern. Einen Einblick in die Begriffe „Mandat“, „Ebsec“ oder „IBAN/BIC“ konnten die Teil-nehmer unter anderem auch durch eine Livepräsentation direkt am System gewinnen. Insgesamt war man sich einig, auch vor dem Hintergrund des Insolvenzrechts, dass vor allem die Gewerbesteuermandate neu einzuholen sind. Mandate ersetzen quasi die bisherigen Einzugsermächtigungen. Durch den anschaulichen Vortrag konnte bei den Anwesenden eine Vielzahl an Unklarheiten auf dem Weg zu SEPA bereinigt werden.
Die Energiewende – Chancen und Risiken für die Kommunen
Als Abschlussredner überzeugte Hr. Erhard, Geschäftsführer der AVR GmbH, die Teilnehmer davon, dass die Energiewende uns alle angeht. Vor allem die Kommunen, aber auch die Privathaushalte, sieht er in der Pflicht bei der Erfüllung einer nachhaltigen Energiewirtschaft. Zum einen geht es um die Frage, wie ganz allgemein weniger Energie verbraucht werden kann. Zum anderen aber auch darum, wie in Zukunft die Energiegewinnung angepackt wird. Ein ganz besonderes Anliegen der Kommunen müsse dabei die Regionalisierung darstellen. Dort, wo Energie gebraucht wird, sollte diese auch „produziert“ werden. Dies könne durch Blockheizkraftwerke bzw. Kraftwärmekopplung vollzogen werden. Auch sollte sich jede Kommune bei Neubauten die Frage der Energieversorgung aber auch der späteren Entsorgung stellen; man müsse künftig einfach in größeren Zeitabständen denken, um auch die künftigen Generationen nicht zu belasten.
Im Anschluss an diese interessante Fachtagung bedankte sich der BKF Rhein-Neckar bei allen Referentinnen und Referenten und lud zu einem gemeinsamen Mittagessen in die Kantine der AVR ein.
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Tag der Kommunen am 27.09.2012 in Walldorf
Die 7. gemeinsame Veranstaltung des BKF-Kreisverbandes Rhein-Neckar und der Schüllermann und Partner Unternehmensgruppe fand auch 2012 in Walldorf statt. Leider nutzten nur wenige BKF-Mitglieder diese Möglichkeit des Erfahrungsaustausches, so dass die durchaus interessanten Vorträge einem überschaubarem Teilnehmerkreis vergönnt waren:
1. Interkommunale Zusammenarbeit – Möglichkeiten der Umsatzbesteuerung
Die Nutzung von Synergieeffekten, die Verbesserung der Ressourcenauslastung sowie die Verbesserung der Infrastruktur sind die Hauptgründe für eine interkommunale Zusammenarbeit. Mehrere Möglichkeiten bezüglich der Formen und Ausgestaltung von interkommunaler Zusammenarbeit schilderte Wolfgang Kaiser, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, den Zuhörern. Insbesondere die Abgrenzung unternehmerischer und nicht unternehmerischer Tätigkeitsbereich einer Kommune im Zusammenhang mit hoheitlichen Beistandsleistungen (z. B. die entgeltliche Überlassung einer Sporthalle für Schulsportzwecke oder Wahrnehmung einer hoheitlichen Aufgabe durch eine andere Kommune) standen im Fokus seines Vortrags. Als Empfehlung sollte die zukünftige interkommunale Zusammenarbeit auf Grundlage von öffentlich-rechtlichen Verträgen abgeschlossen werden. Bestehende Verträge sollten auf mögliche Änderungen untersucht werden.
2. Aktuelle Entwicklungen im EU-Beihilfenrecht aus Sicht der Kommunen (Residex-Urteil)
Aufbauend auf einem Fallbeispiel „Infrastrukturförderung“, indem die Stadtwerke Investitionen in ihr Kanalnetz planen und die Stadt dafür eine Ausfallbürgschaft für die Laufzeit des Kredits übernehmen möchte, brachte Rainer Grieshaber, Vorstand der Schüllermann und Partner AG, Licht ins Dunkel des EU-Beihilferechts. Angefangen mit einer kurzen Einführung über den IDW-Prüfungsstandard bis hin zum Residex-Urteil stellte sich zu guter Letzt die Frage, ob die Bürgschaft im obigen Fallbeispiel EU-rechtlich zulässig ist. Für die Beantwortung dieser Frage, gilt es zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Beihilfe vorliegen. Als Fazit lässt sich sagen, dass im Fallbeispiel die Verbürgung von 100 % der Darlehenssumme möglich ist. Als Handlungsempfehlung spricht sich Hr. Grieshaber für die rechtzeitige Identifizierung von Beihilfen aus.
3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt (BilMoG) und Eigenbetriebe
Einen Überblick über den Zusammenhang des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) mit dem Eigenbetriebsrecht vermittelte dieser Vortrag. Neue Bilanzpositionen wie z. B. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte müssen künftig ausgewiesen werden. Dazu kommen Bewertungsänderungen sowie Übergangsvorschriften. Bei selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen gibt es anstelle des bisher geltenden Aktivierungsverbots künftig ein Aktivierungswahlrecht. Auch die Pensionsrückstellungen, die bereits im NKHR „heiß“ diskutiert wurden, flossen in den kurzweiligen Vortrag mit ein.
4. NKHR 2012 – Wo geht die Reise hin?
Christian Bölsche, Geschäftsführer der Schüllermann Consulting GmbH, informierte über den aktuellen Stand in Sachen NKHR. In Thüringen, Bayern und Schleswig-Holstein existiert ein Wahlrecht zwischen Doppik und bisheriger Kameralistik. Das bisherige Wahlrecht in Hessen ist inzwischen wieder gekippt. Alle anderen Bundesländer haben sich für ein einheitliches doppisches kommunales Haushaltsrecht entschieden. In Baden-Württemberg wird die Frist zur Umstellung nun um vier Jahre bis 2020 verlängert. Die Erfahrungen der Städte und Gemeinden die bereits auf die Doppik umgestellt haben sollen ausgewertet werden. Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse sollen die bisherigen Regelungen weiterentwickelt werden. Angestrebt wird somit ein einheitliches Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen.
5. Haftungsrisiken von Aufsichtsratsmitgliedern in kommunalen Unternehmen
Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Überwachung und Beratung des geschäftsführenden Organs des Unternehmens auf Legalität, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, so die Aussage von Rainer Grieshaber. Neben den Erläuterungen zu den Rechten und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern war auch das Weisungsrecht der Kommune ein zentrales Thema, denn die Gemeinde kann nach § 104 Abs. 1 Satz 3 GemO ihren Vertretern Weisungen erteilen. Jedes Aufsichtsratsmitglied muss für sich allerdings persönlich prüfen, ob das Unternehmensinteresse die Befolgung der Weisung zulässt. Über diesen „Umweg“ erfolgte während des Referates der Einstieg in die Haftungsrisiken. Anschaulich wurde die Innenhaftung, Außenhaftung, Sanktionen gegen Aufsichtsratsmitglieder sowie der Schutz vor Haftungsrisiken sowohl aus Sicht der Gemeinde als auch des Aufsichtsratsmitglieds beleuchtet.
6. Wirtschaftlichkeitsberechnung von Investitionen für die kommunale Praxis
Durch den wachsenden Schuldenberg der öffentlichen Haushalte ist zunehmend dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu folgen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Wirtschaftlichkeitsberechnung von Investitionen noch mehr an Bedeutung, als diese ohnehin schon hat. Meist wird die Begründung angeführt, dass die Wirtschaftlichkeit durch die Auswahl des günstigsten Angebots im Vergabeverfahren sichergestellt wird. Dabei konzentriert man sich jedoch nur auf eine von mehreren Handlungsalternativen, z. B. werden somit Miete oder Leasing als Alternative zum Kauf nicht beachtet. In seinem kurzweiligen Referat erklärte Christian Bölsche Methoden und Verfahren anhand aus sehr anschaulichen Fallbeispiels. Angefangen von einer Bedarfsanalyse ist zunächst herauszufinden, welche Möglichkeiten es gibt (z. B. Bau eines Kindergartens als Passivhaus oder konventionelle Bauweise?). Über einen Pro-Contra-Vergleich können folglich die Kosten der Handlungsalternativen ermittelt werden. Um die Alternativen auch vergleichen zu können, benutzt man die gängigen Methoden der Investitionsrechnung (statische bzw. dynamische Verfahren).